WeinBerg Immobilien
  • Home
  • Ihre Vorteile
  • Der Weg zum Ziel
  • Neues Maklergesetzt
  • Tippgeber
  • Kontakt

Neues MAklerGesetz


VERKAUFSPROVISION WIRD GETEILT!

Bislang wurde die Verteilung der Maklercourtage bei Immobilienverkäufen in jedem Bundesland bzw. zwischen den Beteiligten individuell geregelt. Seit Dezember 2020 ist ein neues Maklergesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Verkaufsprovision bundesweit einheitlich regelt.

Nach der neuen Rechtsprechung wird die Maklercourtage künftig mindestens zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer zahlt maximal die Hälfte der Maklergebühren. Möglich ist auch, dass Verkäufer einen größeren Teil der Kosten oder alle übernehmen. Die neue Regelung, die in den § 656c Abs. 1 und 656d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert werden, gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Das sogenannte "Halbteilungsprinzip" soll nur Anwendung finden, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Das neue Maklergesetz trifft also nicht auf juristische Personen zu. 
Aber: Das ist kein Nachteil für Sie.
Der Gesetzgeber erlaubt die steuerliche Absetzbarkeit von Maklerkosten, sodass Sie die Courtage über die Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können.



Links

Home
Über uns
​Kontakt​
​Impressum
​Datenschutzerklärung

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:  8:00 - 18:00
Samstag - Sonntag:  nach Absprache

Kontaktinformationen

Martin Jelusic
WeinBerg Immobilien
Telefon: 0621/8455223
Handy: 0171/3877186

E-mail: martin.jelusic@weinbergimmobilien.de
Adresse: Giselherplatz 5, 67069 Ludwigshafen
Site powered by Weebly. Managed by FreeLogoServices.com
  • Home
  • Ihre Vorteile
  • Der Weg zum Ziel
  • Neues Maklergesetzt
  • Tippgeber
  • Kontakt