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Wir bauen um 


 Unser neues Büro wird gerade umgebaut und wir können es kaum erwarten, das Ergebnis zu sehen und Ihnen bald ein moderneres, angenehmeres und produktiveres Arbeitsumfeld bieten zu können. 

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GEG 2023

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Ab Januar 2024 soll möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Pläne im Überblick.


Das Bundeskabinett hat am 19.4.2023 einen Entwurf zur zweiten Novelle  des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen: Von 2024 an sollen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschriften enthalten zur Vermeidung sozialer Härten zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten. Das neue Förderkonzept setzt sich aus einer Grundförderung und drei Bonusförderungen ("Klimaboni") zusammen. Die Grundförderung sollen alle Eigentümer von selbstgenutzen Wohnungen oder Häusern bekommen, wenn sie alte Heizungen, die mit fossilen Energien wie Öl und Gas betrieben werden, durch klimafreundliche Systeme ersetzen. Der Entwurf muss im nächsten Schritt im Bundestag beraten werden. Hier könnte es noch Änderungen geben.




Neues Maklergesetzt
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VERKAUFSPROVISION WIRD GETEILT!

Bislang wurde die Verteilung der Maklercourtage bei Immobilienverkäufen in jedem Bundesland bzw. zwischen den Beteiligten individuell geregelt. Seit Dezember 2020 ist ein neues Maklergesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Verkaufsprovision bundesweit einheitlich regelt.

Nach der neuen Rechtsprechung wird die Maklercourtage künftig mindestens zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer zahlt maximal die Hälfte der Maklergebühren. Möglich ist auch, dass Verkäufer einen größeren Teil der Kosten oder alle übernehmen.
Die neue Regelung, die in den § 656c Abs. 1 und 656d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert werden, gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Das sogenannte "Halbteilungsprinzip" soll nur Anwendung finden, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Das neue Maklergesetz trifft also nicht auf juristische Personen zu. 
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Aber: Das ist kein Nachteil für Sie.
Der Gesetzgeber erlaubt die steuerliche Absetzbarkeit von Maklerkosten, sodass Sie die Courtage über die Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können.



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Montag - Freitag:  8:00 - 18:00
Samstag - Sonntag:  nach Absprache

Kontaktinformationen

Martin Jelusic
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Telefon: 0621/8455223
Handy: 0171/3877186

E-mail: martin.jelusic@weinbergimmobilien.de
Adresse: Giselherplatz 5, 67069 Ludwigshafen
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