Impressum

Martin Jelusic
WeinBerg Immobilien
Giselherplatz 7
67069 Ludwigshafen

Telefon: 0621-54564304
Mobil.: 0171-3877186
E-Mail: info@weinbergimmobilien.de

Inhaber: Martin Jelusic
Berufsbezeichnung Immobilienmakler
Gerichtsstand Amtsgericht Mannheim
Genehmigung durch Aufsichtsbehörde nach §34c GewO durch die Stadt Mannheim ​
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Karl-Ludwig-Str. 28-30;
68165 Mannheim

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

​Rechtlicher Hinweis

Wir recherchieren alle gemachten Angaben mit bestem Wissen und Gewissen. Da wir unsere Informationen seitens der Verkäufer erhalten, bitten wir um Verständnis, dass Martin Jelusic WeinBerg Immobilien keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit aller oder einzelner Informationen und Daten übernehmen kann.

Grundsätze

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze. Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder grundstücksgleichen Rechten ausgerichtet.

Terminvereinbarung

Termine werden von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien verbindlich gegeben. Eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich, wenn durch den Kunden eine schriftliche, telefonische oder persönliche Buchung vorgenommen und diese durch Martin Jelusic WeinBerg Immobilien telefonisch, schriftlich oder mündlich bestätigt wurde. Es besteht die Möglichkeit einen vereinbarten Termin abzusagen, zu verschieben oder von diesem ganz zurückzutreten. Der Rücktritt muss erklärt werden. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss die Absage/Rücktritt rechtzeitig vorab, mindestens jedoch 2 Werktage vor dem Termin erfolgen. Die Rücktrittsmitteilung muss schriftlich, mindestens fernmündlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wird von einer verbindlichen Terminvereinbarung nicht rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vorab) zurückgetreten oder der Termin zu spät (Kulanzzeit beträgt 20 Minuten) wahrgenommen, kann WeinBerg Immobilien angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen (Kopier- und Druckkostenpauschale in Höhe von 10,-€) – insbesondere der für den Kunden reservierten und dadurch eingeplanten Zeit (im Regelfall 1 Stunde und 40 Minuten, mindestens jedoch 1 Stunde: Beratungshonorar pro Stunde beträgt 95,20€ inkl. MwSt.), nebst Kilometerpauschale (0,30€ pro gefahrenen Kilometer) verlangen und diese in Rechnung stellen. Die eigens für den Kunden reservierte Zeit steht somit als Ausfallzeit und für den damit entstandenen finanziellen Ausfall kommt der Verursacher auf.

Vorkenntnis

Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, Martin Jelusic WeinBerg Immobilien unter Bekanntgabe der Informationsquelle mit textlichem Nachweis (idealerweise via Einschreiben!) binnen 3 Werktagen darüber in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Mitteilung, oder die Frist ist verstrichen, so akzeptiert der Kunde (im Falle des notariellen Vertragsabschlusses) die Fälligkeit der Provisionszahlung.

Vertragsabschluss

ommt durch den Nachweis und/oder die Vermittlung durch Martin Jelusic WeinBerg Immobilien ein notarieller Kaufvertrag und/oder ein Mietvertrag zustande, so ist eine Maklergebühr zu Gunsten von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien verdient oder fällig in höhe von 3,57% bei Kaufvertrag(Käufer) und 2 Monatskaltmieten bei Mietvertrag. Martin Jelusic WeinBerg Immobilien hat das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet Martin Jelusic WeinBerg Immobilien Auskunft über Vertragspartner und Vertragskonditionen zu erteilen. Solange die Tätigkeit von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien ursächlich für den Vertragsabschluss war, entsteht ein Provisionsanspruch zu Gunsten von Martin Jelusic WeinBerg Immobilien auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg, anstelle der angebotenen bzw. nachgewiesenen Vertragsmöglichkeit, durch einen anderen Vertrag bzw. durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht oder ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen wurde. Der Inhalt dieser Seite stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen.

Widerrufsbelehrung für verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Martin Jelusic WeinBerg Immobilien, Giselherplatz 5, 67069 Ludwigshafen | Tel.:0621-54564304 Mobil: 0171-3877186, info@weinbergimmobilien.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsrecht

„Das Geldwäschegesetz verpflichtet Makler zur Mitarbeit: Um kriminelle Strukturen und Terrorismus zu bekämpfen, haben Makler eine umfassende interne und externe Dokumentationspflicht über ihre Kundenkontakte. Drogen- und Menschenhandel, Auftragsmord, Terrorismus und die damit verbundene Geldwäsche: Das sind Kategorien, die mit einer Maklertätigkeit gemeinhin nichts zu tun haben. Dennoch sind Immobilienvermittler verpflichtet, bei der Bekämpfung derartiger Verbrechen mitzuarbeiten, zumindest indirekt: Das Geldwäschegesetz verpflichtet in seinem zweiten Paragrafen nicht nur Banken oder Versicherungen zu interner und externer Dokumentation, sondern im 10. Absatz des Paragraphen auch ausdrücklich Immobilienmakler. Die Verpflichtung gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften – bei einer Wohnungsvermietung kann in der Praxis wohl kaum Geld gewaschen werden, daher greift das Gesetz hier nicht“, erläutert Rudolf Koch, ehemals Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD).

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